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Begleitung von Menschen am Lebensende
zu Hause, im Pflegewohnheim oder im Krankenhaus

Ambulante Hospizdienste helfen und beraten

Ambulante Hospizdienste begleiten unheilbar kranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörigen und Nahestehenden in den letzten Monaten oder Wochen ihres Lebens. Sie tragen dazu bei, dass die Betroffenen nicht allein gelassen werden und ihnen ein würdiges und möglichst selbstbestimmtes Leben bis zuletzt möglich ist.
Ziel ist es, die körperlichen, sozialen, psychischen, religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse betreuter Menschen zu berücksichtigen. Verstirbt ein Mensch, begleitet der Hospizdienst die Hinterbliebenen häufig auch in der Zeit der Trauer. Darüber hinaus berät ein ambulanter Hospizdienst mit seinen entsprechend ausgebildeten Fachkräften zu palliativgeriatrischen, persönlichen, pflegerischen und sozialen Fragen sowie zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Ein Hospizdienst besteht aus mindestens einer hauptamtlichen Fachkraft, der Hospizdienstkoordinator:in sowie ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die hauptamtliche Kraft koordiniert den Dienst, bereitet die ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen in einem umfangreichen Schulungskurs auf ihre Aufgabe vor und vermittelt die Einsätze in der Lebens- und Sterbebegleitung.

Wer Hilfe und Beratung braucht, kann sich an einen Hospizdienst wenden. Eine Sterbebegleitung beginnt in der Regel mit einem ersten telefonischen Kontakt, dem folgt ein ausführliches Gespräch vor Ort durch die hauptamtliche Fachkraft. Dabei geht es um das Kennenlernen des sterbenden Menschen und seines sozialen Umfelds. Die Betroffenen und Hilfesuchenden können sich ihrerseits auf das Gespräch vorbereiten, indem sie überlegen, was sie von einer Begleitung erwarten, was sie auf keinen Fall wollen und welche Fragen ihnen wichtig sind.

Beratung und Hilfsangebote rund um die Fragen Sterben, Tod und Trauer gibt es auch in der Fach- und Spezialberatungsstelle Zentrale Anlaufstelle Hospiz: